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Das Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels lesen

Stand: September 2026

Die Vorderseite der Packung ist Werbung. Die Rückseite ist ein Dokument. Dieser eine Satz erspart bei Nahrungsergänzungsmitteln die meisten Enttäuschungen — man sollte nur wissen, wonach man hinten sucht und was die einzelnen Angaben bedeuten.

Die Zutatenliste ist nach Gewicht geordnet

Zutaten werden in absteigender Reihenfolge ihres Anteils bei der Herstellung genannt. So verlangt es die Verordnung 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel. An erster Stelle steht meist Wasser oder ein Trägerstoff, und was die Vorderseite bewirbt, kann durchaus am Ende stehen.

Eine Ausnahme lohnt sich zu merken: Zutaten mit einem Anteil unter zwei Prozent dürfen am Ende der Liste in beliebiger Reihenfolge stehen. Die letzten Positionen sind also nicht zwingend absteigend sortiert.

Praktischer Hinweis. Wirbt ein Hersteller vorn mit einer Zutat, suchen Sie sie hinten und zählen Sie, an welcher Stelle sie steht. Der Abstand zwischen Versprechen und Listenplatz sagt mehr als der gesamte Werbetext.

E-Nummern sind keine Warnung, tragen aber manchmal eine Pflicht

Eine E-Nummer bedeutet zunächst nur, dass ein Stoff bewertet und in der EU zugelassen wurde. Geregelt ist das in der Verordnung 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. Die Nummer allein sagt nichts darüber, ob ein Zusatzstoff natürlich ist — Ascorbinsäure, also Vitamin C, trägt die Nummer E300.

Sechs Farbstoffe haben allerdings einen besonderen Status. Tartrazin (E102), Chinolingelb (E104), Gelborange S (E110), Azorubin (E122), Cochenillerot A (E124) und Allurarot AC (E129) verlangen auf dem Etikett den Hinweis, das Erzeugnis könne die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen. Diese Pflicht steht in Anhang V derselben Verordnung und gilt für jedes Lebensmittel mit diesen Farbstoffen.

Fehlt der Hinweis, obwohl einer der sechs in der Liste steht, ist das ein konkreter Mangel, den man in dreißig Sekunden prüfen kann: Nummer in der Liste suchen, Satz auf dem Etikett suchen.

Was ein Hersteller versprechen darf

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben regelt die Verordnung 1924/2006. Der Grundsatz ist einfach: Erlaubt ist nur, was wissenschaftlich bewertet wurde und im EU-Register steht. Alles andere darf nicht verwendet werden — auch dann nicht, wenn es vorsichtig klingt.

Wie viel davon — die Frage, die entscheidet

Eine Zutatenliste ohne Mengen sagt fast nichts. Zwei Etiketten können denselben Rohstoff nennen und sich in der Dosis um das Zehnfache unterscheiden. Bei Pflanzenauszügen suchen Sie nach zwei Zahlen:

Nennt ein Hersteller nur eine Pflanzenliste ohne eine einzige Zahl, lässt sich das Präparat mit nichts vergleichen — weder mit dem Wettbewerb noch mit den Dosierungen der Monografien.

Der Verantwortliche, also die Adresse für Beanstandungen

Auf jeder Packung müssen Name und Anschrift des für die Lebensmittelinformation Verantwortlichen stehen. Dieses Unternehmen haftet für das Produkt, und an es richtet sich eine Beanstandung. Den Namen lohnt sich im Handelsregister nachzuschlagen — bei einem Sitz in Polen kostenlos in der Registersuche des dortigen Justizministeriums.

Das dauert eine Minute und beantwortet Fragen, die keine Rezension klärt: ob das Unternehmen existiert, seit wann, ob es in Liquidation ist und ob die Anschrift vom Etikett mit der im Register übereinstimmt. Auch die auf der Packung genannte Internetadresse ist einen Klick wert — sie ist mitunter längst abgelaufen.

Vier Dinge, die Sie am Regal prüfen

  1. Jedes Versprechen von der Vorderseite in der Liste auf der Rückseite suchen.
  2. Prüfen, ob bei einem der sechs Farbstoffe der vorgeschriebene Hinweis steht.
  3. Nach Zahlen suchen: Milligramm je Portion und Auszugsverhältnis.
  4. Die Tagesportion lesen und den Inhalt durch sie teilen — dann wissen Sie, wie lange die Packung wirklich reicht.

Quellen

Dieser Text beschreibt allgemeine Regeln der Lebensmittelkennzeichnung und ist weder eine Rechts- noch eine medizinische Beratung.